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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Revor® Bedding Dortmund GmbH & Co. KG
(USt-IdNr.: DE 294701461)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden AGB (Stand Januar 2014) gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Revor® Bedding Dortmund GmbH & Co. KG (im Folgenden: Revor Bedding). Lieferungen, Leistungen und Angebote der Revor Bedding erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sind diese AGB einmal wirksam in einen Vertrag mit dem Kunden einbezogen worden, so gelten sie auch für künftige Verträge und Bestellungen dieses Kunden bei Revor Bedding, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei ausdrücklich schriftlicher Anerkennung durch Revor Bedding verbindlich.

§ 2 Angebot – Bestellung – Vertragsschluss

(1) Alle in Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind – auch  bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält Revor Bedding sich 30 Kalendertage gebunden.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Revor Bedding und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(3) Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Leichte Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Polsterarbeiten sowie Abweichungen von Maßdaten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(4) Zusätzlich beauftragte Leistungen, die zuvor vertraglich nicht festgelegt worden sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

(5) Auftragsänderungen sind nur dann möglich, wenn noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu dessen Lasten.

(6) Der Kunde hat jede Adress- oder Firmenänderung Revor unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2) Der Kunde trägt die Frachtkosten.

(3) Von Revor Bedding vertragsgemäß gestellte Rechnungen sind vorbehaltlich

abweichender schriftlicher Vereinbarung bei Lieferung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Satz 1 gilt bei Teillieferungen für die Rechnung über jede gelieferte Teilmenge entsprechend. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Revor Bedding berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB p.a. zu fordern. Falls Revor Bedding in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, auch diesen geltend zu machen(4). Mit Forderungen gegen Revor Bedding darf der Kunde nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag wie die Forderung von Revor beruht.

(5) Revor Bedding kann unter den Voraussetzungen des § 321 BGB vom Kunden Vorkasse oder andere Sicherheitsleistung für die Lieferung verlangen. Dasselbe Recht hat Revor Bedding, wenn ein ihr vom Kunden gegebener Scheck von dessen Bank bei Vorlage nicht eingelöst worden ist oder wenn der Kunde mit dem Ausgleich einer offenen Rechnung von Revor Bedding in Verzug ist.

§ 4 Lieferung

(1) Liefertermine oder – fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Jede Angabe und/oder Bestätigung von Lieferterminen oder – fristen durch Revor Bedding steht unter den Vorbehalten der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung mit allen zur Herstellung der Ware erforderlichen Bestandteilen. Dies gilt nicht, wenn und soweit Revor ausdrücklich einem Fixgeschäft zugestimmt hat. Revor informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferung.

(3) Die Einhaltung der Lieferpflichten von Revor Bedding setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Teillieferungen sind zulässig.

(5) Wegen Lieferverzugs darf der Kunde vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er Revor Bedding schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen gesetzt hat. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Liefertermin ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde, wenn die Vertragserfüllung von Revor Bedding ausdrücklich verweigert wurde oder wenn der Kunde nachweist, dass er infolge des Verzugs an der Lieferung oder Restlieferung kein Interesse mehr hat.

(6) In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, ist Revor für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.

§ 5 Annahmeverzug des Kundens

(1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Revor Bedding berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(2) Sofern die Voraussetzungen von Absatz 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 6 Erfüllungsort – Gefahrübergang

(1) Erfüllungsort für Warenlieferungen ist das Lager von Revor Bedding, Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von Revor Bedding.

(2) Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch Revor Bedding an den Versandbeauftragten bzw. den Kunden.

§ 7 Warenrücknahme

(1) Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und
Montagekosten usw.
2. Für Wertminderungen und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten
folgende Pauschalsätze: Für Möbel & Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme
nach Lieferung: im 1. Hj. 35 v. H. des Kaufpreises im 2. Hj. 50 v. H. des
Kaufpreises im 3. Hj. 65 v. H. des Kaufpreises ab 4. Hj. 80 v. H. des
Kaufpreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Wertminderung vorbehalten.

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen
Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung. Hier gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 8 Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemeine Verwendung, leistet Revor Bedding wahlweise Nachbesserung oder Nacherfüllung durch Nachlieferung einer
mangelfreien Sache. Mehrfache Nacherfüllung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemesen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

(2) Revor Bedding kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

(3) Wählt der Kunde nach Abs. 1 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertermittlung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

(4) Die Verjährungsfrist für vorstehende Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

§ 9 Haftungsbegrenzungen

(1) Revor Bedding haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Revor Bedding, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst
werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Revor Bedding, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Revor Bedding nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Revor Bedding, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

(2) Eine Haftung von Revor Bedding für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, ist die Haftung soweit ausgeschlossen als dies nicht die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Revor Bedding haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind.

(3) Soweit die Haftung von Revor Bedding ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Revor Bedding behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Revor Bedding ausdrücklich hinzuweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Revor Bedding die Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Der Kunde teilt Revor Bedding jeden Wohnortwechsel mit.

§ 11 Montage

(1) Hat der Kunde hinsichtlich der Montage Bedenken wegen der Eignung der Räumlichkeiten – insbesondere auch die Zufahrt und der Zugang -, so hat er dies Revor Bedding vor Vertragsschluss mitzuteilen. Daraus resultierender Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.

(2) Die Mitarbeiter von Revor Bedding sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglichen Leistungsverpflichtungen von Revor Bedding hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern von Revor Bedding ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Revor Bedding und dem Kunden.

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