Eigentumsvorbehalt

Der Begriff „Eigentumsvorbehalt“ bedeutet, dass die bestellte Ware solange Eigentum des Lieferanten bleibt, bis der Kunde den vollständigen Rechnungsbetrag überwiesen hat. Meist wird der Eigentumsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten.